Kostenlose GPS-Fahrzeugüberwachung
Informationen zur Förderperiode
Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut wurde zum 01. September 2007 die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro abgesenkt. Weitere 100 Mio. Euro wurden durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro wird nun durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" zur Verfügung gestellt.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie "De-minimis" bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
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Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
(z. B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
(z. B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/ Disponenten)
- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
(z. B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Budgetzusage auf der Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Der Antragsteller kann im Rahmen des zugesagten Budgets förderfähige Maßnahmen nach Anlage zu Ziffer 2 der Förderrichtlinie durchführen. Es gelten die dort unter Ziffer 6.1 genannten maßnahmenbezogenen Förderhöchstbeträge. Eine konkrete Benennung der vorgesehenen Maßnahmen bei Antragstellung ist nicht erforderlich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-minimis erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen) berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge, höchstens jedoch 33.000 Euro. Hinsichtlich der Berechnung des möglichen Zuwendungsbetrages beachten Sie bitte auch das Merkblatt zu diesem Förderprogramm.
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